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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2025. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der 3 HFM GmbH im Bereich der Immobilienvermittlung, Immobilienverwaltung und Immobilienberatung.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der 3 HFM GmbH, Triftweg 1, D-15370 Fredersdorf-Vogelsdorf (nachfolgend „Auftragnehmer"), gelten für alle Verträge über Immobiliendienstleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") geschlossen werden, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsinhalt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten für Unternehmer (§ 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB) gleichermaßen, soweit nichts anderes bestimmt ist.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers sind insbesondere:

  • Immobilienvermittlung (Nachweis von Kauf- und Mietinteressenten sowie von Kaufobjekten und Mietobjekten)
  • Immobilienverwaltung (kaufmännische und technische Verwaltung von Immobilien)
  • Immobilienberatung (Marktanalysen, Investorenberatung, strategische Beratung)
  • Wertermittlung von Immobilien
  • Objektbetreuung und technisches Gebäudemanagement
  • Weitere Dienstleistungen im Immobilienbereich nach gesonderter Vereinbarung

(2) Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag oder dem abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einzelne Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags zweckmäßig ist und die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigt wird.

§ 3 Maklervertrag und Nachweis-/Vermittlungsprovision

(1) Sofern der Auftragnehmer als Makler tätig wird, kommt ein Maklervertrag durch die Beauftragung des Kunden (konkludent oder schriftlich) zustande.

(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrages (Kauf- oder Mietvertrag), der auf den Nachweis- oder Vermittlungstätigkeiten des Auftragnehmers beruht.

(3) Die Provision ist mit Entstehen des Anspruchs fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Hauptvertrages zu zahlen.

(4) Die Höhe der Provision sowie die Kostenverteilung zwischen Käufer/Mieter und Verkäufer/Vermieter richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 656a ff. BGB für den Immobilienerwerb, § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz für Mietverhältnisse) sowie nach der im Einzelauftrag getroffenen Vereinbarung.

(5) Die Provisionspflicht entfällt, wenn der Hauptvertrag infolge einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Auftragnehmers nicht zustande gekommen ist.

§ 4 Verwaltungsvertrag

(1) Sofern der Auftragnehmer Immobilien verwaltet, werden Art und Umfang der Verwaltungsleistungen in einem gesonderten Verwaltungsvertrag geregelt.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der ordentlichen Verwaltung alle notwendigen Maßnahmen zu treffen. Bei außerordentlichen Maßnahmen oder solchen, die einen vorab vereinbarten Kostenschwellenwert überschreiten, ist die vorherige Zustimmung des Eigentümers einzuholen.

(3) Der Auftragnehmer erstattet dem Eigentümer jährlich Rechenschaft über die geführte Verwaltung in Form einer Jahresabrechnung.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Auftragserfüllung notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde hat alle für die Immobilie relevanten Unterlagen (Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen etc.) rechtzeitig bereitzustellen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen mitzuteilen, die für die Auftragserfüllung relevant sein könnten (z.B. Eigenverkauf, Änderungen am Objekt, Eigentümerwechsel).

(4) Kommt der Hauptvertrag mit einem vom Auftragnehmer nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten zustande, ohne dass der Auftragnehmer davon informiert wurde, ist der Kunde zur vollen Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Vergütungen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe, sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag bezeichnet.

(2) Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde.

(3) Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (gegenüber Unternehmern) zu berechnen.

(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

(5) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6) Für etwaige Auslagen (z.B. Reisekosten, Kosten für Gutachten, Vermarktungsaufwendungen), die über das vereinbarte Honorar hinausgehen, bedarf es einer vorherigen schriftlichen Absprache zwischen den Parteien.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(2) Abweichend von Abs. 1 haftet der Auftragnehmer auch bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für arglistig verschwiegene Mängel.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit der vom Kunden oder von Dritten bereitgestellten Informationen und Unterlagen, soweit er diese nicht schuldhaft ungeprüft übernommen hat.

(5) Bei Verwaltungsleistungen haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Informationen des Kunden beruhen.

(6) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung dafür, dass eine beabsichtigte Vermietung oder ein beabsichtigter Kauf tatsächlich zustande kommt. Er schuldet lediglich die vertraglich vereinbarte Dienstleistung (Nachweis, Vermittlung etc.), nicht jedoch den Erfolg in Form eines Vertragsabschlusses.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die auf der Website abrufbar ist.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte (z.B. potenzielle Käufer, Mieter, Finanzierungspartner, Notare) weiterzugeben, soweit dies für die Auftragserfüllung erforderlich ist. Der Auftragnehmer weist potenzielle Interessenten auf die datenschutzrechtlichen Grundlagen hin.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses richtet sich nach den Vereinbarungen im jeweiligen Einzelvertrag.

(2) Maklerverträge können von beiden Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, es sei denn, es wurde eine Mindestlaufzeit vereinbart. Bereits entstandene Provisionsansprüche werden durch die Kündigung nicht berührt.

(3) Verwaltungsverträge können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres ordentlich gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichem Rückstand ist oder wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt.

(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Die Textform (z.B. E-Mail) ist ausreichend.

§ 10 Ausschlussklausel / Wettbewerbsverbot

(1) Während der Dauer des Auftragsverhältnisses ist der Kunde nicht berechtigt, das nachgewiesene Objekt unter Umgehung des Auftragnehmers zu erwerben, zu mieten oder anderweitig zu nutzen. Eine solche Umgehung begründet einen Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers in Höhe der entgangenen Provision.

(2) Die Ausschlusskausel gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Beendigung des Maklervertrages fort, wenn der Kunde das nachgewiesene Objekt in diesem Zeitraum erwirbt oder mietet.

§ 11 Änderungsvorbehalt

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB zu ändern, sofern dies aufgrund einer Änderung der Rechtslage oder höchstrichterlicher Rechtsprechung erforderlich ist oder wenn sich das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertragsverhältnisses wesentlich verändert.

(2) Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Konsequenz wird der Auftragnehmer in der Mitteilung gesondert hinweisen. Bei Widerspruch des Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag mit angemessener Frist zu kündigen.

§ 12 Sonstiges / Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, vorbehalten bleiben.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Fredersdorf-Vogelsdorf bzw. das zuständige Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt/Oder). Gegenüber Verbrauchern gilt als Gerichtsstand deren allgemeiner Gerichtsstand.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (Salvatorische Klausel).

(6) Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Hinweis: Diese AGB dienen als allgemeine Grundlage der Geschäftsbeziehung. Individuelle Abweichungen und ergänzende Regelungen können im Einzelvertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Widerspruch zwischen diesen AGB und einem Einzelvertrag gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.
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